Rückblick: Erster Stichtag für Energieaudits 16247-1
21.12.2015Der 05.12.2015 – Stichtag zur Erfüllung der Auditpflicht nach DIN EN 16247-1 ist abgelaufen. Es ist davon auszugehen, dass sich eine Vielzahl der geschätzt über 100.000 betroffenen Unternehmen, bereits intensiv mit der Verpflichtung auseinandergesetzt haben und nun rechtskonform den Auditbericht in ihren Geschäftsunterlagen vorweisen können.
Dennoch wird es zahlreiche Unternehmen am Markt geben, welche noch Nachholbedarf haben. Dies hat weniger mit der „Unlust“ der Manager zu tun, als vielmehr mit zwei Sachverhalten:
- Zum einen war die Auslastung der Energieauditoren in den vergangenen Wochen und Monaten teils so hoch, dass keine weiteren Aufträge angenommen werden konnten;
- Zum anderen ist die Ermittlung der Energieauditpflicht nicht ganz einfach.
Die notwendige Auseinandersetzung mit der KMU-Definition nach den Vorgaben der Europäischen Union, ist ebenso eine Holschuld, wie die Feststellung der Auditpflicht. Nach Expertenmeinung wurden weder Branchenverbände noch Unternehmen ausreichend über die Notwendigkeit informiert.
Aus diesem Grund erläutern wir Ihnen im Anschluss an unsere Erfragungen aus der Praxis gerne den groben Ablauf zur Ermittlung des KMU-Status und bitten zu beachten, dass es einige Sonderregelungen für zum Beispiel verbundene Unternehmen gibt.
Erfahrungen aus der Praxis:
Vor Einführung der Auditpflicht haben sich nach unseren Erfahrungen meist Firmen des produzierenden Gewerbes mit dem Thema Energieeffizienz auseinandergesetzt. Die Hintergründe dafür waren oftmals Steuervergünstigungen im Energiebereich.
Durch Einführung der Energieauditpflicht wurden nun Unternehmen aus sämtlichen Wirtschaftsbereichen sensibilisiert, auch Dienstleister und Handelsunternehmen.
Das Energieeffizienz-Team der OmniCert Umweltgutachter GmbH hat zahlreiche Firmen dieser Branchen nach DIN EN 16247-1 auditiert und alle zugesagten Auditberichte termingerecht fertig gestellt. Es konnten in allen Fällen Einsparpotentiale, zum Beispiel in diversen Querschnittstechnologien aufgezeigt werden. Eine besonders interessante Erkenntnis ist, dass viele Energiesparmaßnahmen durch Sensibilisierung der Mitarbeiter im Umgang Energie erfolgreich umzusetzen sind.
Uns persönlich freut es nicht nur, Potentiale aufzeigen zu können, sondern insbesondere auch, wenn die empfohlenen und rechnerisch auf Sinnhaftigkeit überprüften Maßnahmen Letzen Endes auch in der Praxis realisiert werden.
Das Team Energieeffizienz der OmniCert Umweltgutachter GmbH, Teil der insgesamt 26 Mitarbeiter, wurde in 2015 von neun auf elf Mitarbeiter aufgestockt. Es umfasst aktuell fünf Umweltgutachter, sechs Ingenieurinnen und Ingenieure und ist mit sieben Energieauditoren beim BAFA gelistet.
Leider konnten wir auch die Erfahrungen sammeln, dass einige Geschäftsführer anfangs von den Einsparmöglichkeiten begeistert waren und den Sinn dahinter erkannten, allerdings mit Blick auf die Amortisationszeiten das Thema der Realisierung dann wieder schnell vergaßen.
Maßnahmen absolut kostenfrei. Über die Absenkung der Raumtemperatur um 1°C beispielsweise, kann bereits eine enorme Menge an Heizenergie (durchschnittlich 6 % pro 1°C) eingespart werden. Kosten entstehen bei dieser leicht umsetzbaren Änderung nachvollziehbar keine.
Dem zugegen gibt es wiederum sinnvolle Erneuerungen, wie beispielsweise den Austausch einer veralteten Kälteanlage, welche mit nicht unerheblichen Kosten und höheren Amortisationszeiten verbunden sind.
Lobenswert muss erwähnt werden, dass es tatsächlich Firmen gibt, welche nahezu alle Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz bereits umgesetzt haben und sich aktiv mit dem Thema auseinandersetzen. Trotzdem konnten auch hier weitere Einsparpotentiale aufgezeigt werden. Diese Chancen auf Optimierungen im energetischen Bereich zu nutzen, selbst wenn sie erhöhte Amortisationszeiten bedeuten, ist absolut zu empfehlen.
Dem Onlineartikel „Der Tagesspiegel“ vom 04.12.2015 zufolge, gibt es eine aktuelle Studie die das Marktforschungsinstitut YouGov unter rund 2.000 Befragten durchgeführt hat. Hierbei gaben 59 Prozent der Konsumenten an, dass es Einfluss auf ihre Kaufentscheidungen hat, wie sparsam ein Anbieter mit Energie umgeht. Wer diese Möglichkeit nutzt und erkennt, dass das Bewusstsein der Endverbraucher hinsichtlich Energieeffizienz laufend zunimmt und Investitionen in diesen Bereich nicht nur als „notwendiges Übel“ betrachtet, sondern die damit verbundenen Chancen im Bereich des Marketing nutzt, kann seinen Mitwettbewerbern am Markt schnell voraus sein und nachhaltig agieren.
Informationen zur Ermittlung des KMU-Status:
Ist ein Unternehmen KMU, wird es von der Auditpflicht befreit. Für die Definition eines KMU (kleine und mittlere Unternehmen) sind nach EU Wertgrenzen gegeben.
Diese sind:
- weniger als 250 Mitarbeiter
oder
- Jahresumsatz <50 Mio. EUR
und
- Jahresbilanzsumme <43 Mio. EUR
Zu den oben aufgeführten Punkten gibt es weitere Kriterien wie öffentliche Beteiligungen.
Werden direkt oder indirekt 25 Prozent oder mehr eines Unternehmens durch öffentliche Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts kontrolliert, zählen diese als Nicht-KMU und sind auditpflichtig.
Ebenfalls können Firmen, welche die KMU-Definition nach Mitarbeiteranzahl, Jahresumsatz oder Bilanzsumme erfüllen den KMU-Status verlieren, wenn sie im Konzernverbund organisiert sind. Hier werden anteilig Kennzahlen aus der Konzernstruktur angerechnet.
Eine Möglichkeit der Ermittlung des KMU-Status ist das Onlinetool des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Bei Fragen zum Energieaudit DIN EN 16247-1, zum Energiemanagementsystem ISO 50001 und zum Umweltmanagementsystem EMAS, stehen Ihnen gerne die OmniCert Umweltgutachter und Energieauditoren mit den Ingenieuren des Energieeffizienz-Teams zur Verfügung. Auch über Förderprogramme zu Ihren Maßnahmen erhalten Sie Informationen.
Wir empfehlen jedem Unternehmen das nicht zu 100 % sicher unter den KMU-Satus fällt, diesen zu prüfen um die Auflagen des EDL-G zu erfüllen. Zudem ist die Wachstumssituation zu berücksichtigen. Wer 2015 noch KMU war muss dies aufgrund von Wachstum nicht auch 2016 zwangsläufig sein. Dann greift die Auditpflicht in 2016.
Wann ist dies der Fall?
Zum besseren Verständnis anbei ein Fallbeispiel:
Ihr Unternehmen wächst und hat 2014 zum ersten Mal die KMU-Schwellenwerte überschritten? Aller Voraussicht nach wird es diese Größe im Jahr 2015 halten? Dann werden Sie 2016 auditpflichtig.