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Erste Aktualisierung des BAFA-Merkblatt für Energieaudits 08.07.2015

10.07.2015


Seit Inkrafttreten des neuen Energiedienstleistungsgesetzes im April 2015, haben sich bei der Umsetzung der Auditpflicht für Nicht-KMU zahlreiche Fragestellungen ergeben.

Besonders zu betrachten ist die Festlegung eines Unternehmens als kleines oder großes Unternehmen, da auch Beteiligungen und Verbindungen zu weiteren Unternehmen bei der Berechnung der KMU-Schwellenwerte zu berücksichtigen sind. Weiterer Erläuterung bedarf es auch, bei der Unterscheidung von Unternehmentätigkeiten in wirtschaftlich und nicht-wirtschaftlich bzw. hoheitlich. Dieses Kapitel 2.1 Unternehmensbegriff wurde nun im Merkblatt Stand 08.07.2015 überarbeitet. ...

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Bayerische Staatsforsten beauftragen OmniCert mit Energieaudit

08.07.2015

10 Jahre Bayerische Staatsforsten - Energieaudit durch OmniCert

Die Bayerischen Staatsforsten AöR haben die OmniCert Umweltgutachter GmbH mit der Durchführung des Energieaudit nach DIN16247-1 für alle 330 Standorte beauftragt. Ziel der Beauftragung ist die neben der pünktlichen Erfüllung der Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes EDL-G die systematische Erhebung von energiebezogenen Daten, die Auswertung und Analyse von Kennzahlen sowie die Identifikation und Bewertung von Optimierungspotentialen - stets bezogen auf den monetär und ökologisch wichtigen Faktor Energie....

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BAFA Merkblatt für Energieaudits veröffentlicht - Pflichten für Unternehmen und Kommunen definiert

14.05.2015

BAFA definiert Pflichten für Unternehmen und Auditoren

Das BAFA hat das Merkblatt für Energieaudits veröffentlicht. Die Änderungen zum Entwurf des Merkblattes vom März sind in diesem Blogartikel aufgezeigt. Auswirkungen auf Unternehmen, Kommunen und Auditoren werden diskutiert. Eine Version des Merkblatt für Energieaudits mit markierten Änderungen stellt die OmniCert Umweltgutachter GmbH als unverbindliche Lesefassung zum download bereit....

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Energieaudit in kommunalen Betrieben

07.05.2015

Kommunale Betriebe - wann müssen sie ein Energieaudit durchführen?

Was ist ein Unternehmen nach nach dem EDL-G?

Im Energiedienstleistungsgesetz EDL-G wird bei dem Begriff Unternehmen (betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen) auf die Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) verwiesen. Hiernach sind Unternehmen jede rechtlich selbständige Einheit, wobei grundsätzlich gilt: entscheidend ist nicht die Rechtsform, sondern, dass die Organisation einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht. Hierzu muss lediglich eine Teilnahme an einem Markt vorliegen, jedoch nicht unbedingt die Absicht, dabei Gewinn zu erzeugen.


Anforderungen an Kommunen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung:


Einrichtungen, die vorwiegend hoheitliche Aufgaben erfüllen, sind von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits ausgenommen.
Bei Beteiligungen durch öffentliche Stellen an wirtschaftlich tätigen Unternehmen von > 25%, ist das Unternehmen (Voraussetzung: organisatorisch selbständige Einheit) automatisch ein Nicht-KMU. Sofern es sich bei der Beteiligung um eine autonome Gebietskörperschaft mit einem Jahreshaushalt von weniger als 10 Mio. € und weniger als 5.000 Einwohnern handelt, ist das Unternehmen erst ab einer Beteiligung von 50% automatisch ein Nicht-KMU. Damit sind diese Unternehmen zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet. Der Umfang des durchzuführenden Energieaudits betrifft das jeweilige Betriebsvermögen der organisatorisch selbständigen Einheit.

Die Kommune selbst bleibt wegen ihrer hoheitlichen Aufgaben von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits ausgenommen.

 

Im  BAFA-Merkblatt für Energieaudits wird der Begriff unter 2.2 folgendermaßen ausgeführt:...

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