Energieaudit - Strategische Empfehlung für wachsende KMUs
05.08.2015Branchenübergreifend wurden 2015 alle großen Unternehmen mit Standorten in Deutschland zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet. Große Unternehmen im Sinne der Empfehlung der europäischen Gemeinschaft sind solche, die folgende Schwellenwerte überschreiten:
- Mehr als 250 Mitarbeiter
- oder 50 Mio. EURO Jahresumsatz und 43 Mio. EURO Bilanzsumme.
Wichtiges Detail: Unternehmenen erwerben oder verlieren den KMU-Status erst dann, wenn sie in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte unter- bzw. überschreiten.
Wachstumssituation
Ihr Unternehmen wächst und hat 2014 zum ersten Mal die Schwellenwerte überschritten? Aller Vorraussicht nach wird es diese Größe im Jahr 2015 halten? Dann werden Sie 2016 auditpflichtig. In diesem Fall lohnt es sich bereits 2015 tätig zu werden. Denn solange Sie noch den KMU-Status besitzen, werden Ihnen 80 % der Kosten des Energieaudits gefördert! Das Audit muss per Gesetz alle vier Jahre wiederholt werden. Sie erfüllen damit also die Auditpflicht bis ins Jahr 2018.
Unsere Empfehlung
Nutzen Sie 2015 das geförderte Energieaudit um Ihre gesetzlichen Verpflichtungen für 2016 bereits zu erfüllen. Als Umweltgutachter und Zertifizierer legen wir zudem Wert darauf, bei einem Energieaudit die Grundsteine für ein Energiemanagementsystem zu legen. Die ersten Schritte zu einer Zertifizierung Ihres Unternehmens nach ISO 50001 oder EMAS sind damit getan.
Nutzen Sie diese Chance zur gelebten Energieeffizienz. Mit einem Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS haben Sie dann auch für die Zukunft alle Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes erfüllt und sind von der Auditpflicht frei gestellt.
Kontaktieren Sie uns
Infos zur Fördermöglichkeiten und Auditpflicht sind wertvoll. Denn auch die Zertifizierung nach ISO 50001 wird von der BAFA als förderwürdig erachtet. Hierzu können die Merkblätter der BAFA herangezogen werden oder Sie kontaktieren uns zu Ihrem Thema.
Merkblatt für Energieaudits - nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 ff. EDL-G
Energiemanagementsysteme - Merkblatt als Hilfestellung für Anträge nach der Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen