Die heiße Phase bezüglich der Energieaudits hat begonnen.
Der Fristablauf zur Durchführung eines Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 ff. des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) zum 05.12.2015 ist bekanntlich gesetzt. Wer tatsächlich auditpflichtig ist kann in unserem Blogartikel vom 14.05.2015 nachvollzogen, beziehungsweise über den „Bin ich KMU?-Test“ unter ermittelt werden....
Mit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetz wurden große Unternehmen verpflichtet, ihre Energieverbräuche analysieren zu lassen. Ein Thema der Industrie möchte man meinen. Große Unternehmen sind nach europäischer Definition jedoch auch solche, bei denen mehr als 25 % des Unternehmens von Körperschaften des öffentlichen Rechts kontrolliert werden. Da die Kirche eine öffentliche Körperschaft darstellt sind deren wirtschaftlich tätigen Bereiche durch das Energiedienstleistungsgesetz zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet....
Branchenübergreifend wurden 2015 alle großen Unternehmen mit Standorten in Deutschland zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet. Große Unternehmen im Sinne der Empfehlung der europäischen Gemeinschaft sind solche, die folgende Schwellenwerte überschreiten: ...
Viele kleine und mittlere Unternehmen sind sehr innovativ und agil. Trotz starken Wachstums und herausforderndem Tagesgeschäft arbeiten sie professionell und haben mittlerweile einen strategischen Fokus auf Nachhaltigkeit. Nicht als Modetrend, sondern aus professionellen Ansprüchen heraus. Zur Erfüllung des EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz) nutzen zahlreiche grosse Unternehmen nun auch die schlauen und günstigen Tools der "kleinen" KMU. Anstatt ein Energieaudit durchzuführen - oder als Ergänzung hierzu - führen große Firmen nun EMAS ein. Dabei hilft ihnen die Methode EMASeasy. Die Broschüre EMASeasy finden Sie hier....
Seit Inkrafttreten des neuen Energiedienstleistungsgesetzes im April 2015, haben sich bei der Umsetzung der Auditpflicht für Nicht-KMU zahlreiche Fragestellungen ergeben.
Besonders zu betrachten ist die Festlegung eines Unternehmens als kleines oder großes Unternehmen, da auch Beteiligungen und Verbindungen zu weiteren Unternehmen bei der Berechnung der KMU-Schwellenwerte zu berücksichtigen sind. Weiterer Erläuterung bedarf es auch, bei der Unterscheidung von Unternehmentätigkeiten in wirtschaftlich und nicht-wirtschaftlich bzw. hoheitlich. Dieses Kapitel 2.1 Unternehmensbegriff wurde nun im Merkblatt Stand 08.07.2015 überarbeitet. ...
Die Aufnahme der OmniCert Umweltgutachter GmbH in die Auditoren-Liste wird in unserem Unternehmen als Bestätigung für unsere Fachkenntnis in der Energiebranche und die Qualität unserer umfangreichen Leistungen gesehen. Die 6 Ingenieure unterstützen Sie bei der Umsetzung des kürzlich geänderten Gesetz für Energiedienstleistungen. ...