Die beiden Kelheimer Unternehmen Heidrive GmbH und Pasotec GmbH erhielten am vergangenen Montag, 11. April 2016 erstmalig ihre EMAS-Urkunde von IHK Vertreter Werner Beck überreicht. Umweltgutachter Thorsten Granter gratulierte anlässlich der erfolgreichen Validierung des firmeneigenen Umweltmanagementsystems und zur veröffentlichten Umwelterklärung. Im Landkreis Kelheim sind sie damit das vierte Unternehmen, das die EMAS-Auszeichnung erhielt.
Am 24.11.2015 wurden die Güter Obergrashof, Karlshof und Dietersheim der Stadtgüter München EMAS re-validiert. Diesen Höfen entstammen u.a. die Ochsen der Ochsenbraterei auf der Münchner Wiesn. Wiederholt konnte die Gültigkeit der Umwelterklärung, die sog. Re-Validierung, für die Stadtgüter München bestätigt werden. Das Audit dafür führten Umweltgutachter Andre Müller (QAL GmbH) und ein Umweltgutachter der OmniCert Umweltgutachter GmbH durch....
cradlelution ist der erste deutsche Online-Shop für cradle to cradle™-zertifizierte Produkte. Die beiden Gründer von Cradlelution, Anna Lütje und Nikita Kornev, sind seit Beginn des cradle to cradle e.V. im Jahr 2012 ehrenamtlich im Verein tätig. Die Frage "Wo kann ich cradle to cradle-zertifizierte Produkte kaufen?" begegneten der Umweltschutzingenieurin und dem Nachhaltigkeitswissenschaftler immer wieder. Deshalb haben die Ehrenamtler Anfang 2015 die Initiative ergriffen und cradlelution gegründet, den ersten deutschen Online-shop für cradle to cradle™-zertifzierte Produkte, mit Sitz in Lüneburg.
Als Anerkennung für die Teilnahme am Wettbewerb "Büro & Umwelt" 2015 des B.A.U.M. e.V. hat die OmniCert Umweltgutachter GmbH für die Kategorie "Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern" eine Urkunde erhalten. Die Mitarbeiter der OmniCert freuen sich sehr über diese Anerkennung und versuchen weiterhin, das Thema Nachhaltigkeit im Büro weiter auszubauen. ...
Der 05.12.2015 – Stichtag zur Erfüllung der Auditpflicht nach DIN EN 16247-1 ist abgelaufen. Es ist davon auszugehen, dass sich eine Vielzahl der geschätzt über 100.000 betroffenen Unternehmen, bereits intensiv mit der Verpflichtung auseinandergesetzt haben und nun rechtskonform den Auditbericht in ihren Geschäftsunterlagen vorweisen können....
Die heiße Phase bezüglich der Energieaudits hat begonnen.
Der Fristablauf zur Durchführung eines Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 ff. des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) zum 05.12.2015 ist bekanntlich gesetzt. Wer tatsächlich auditpflichtig ist kann in unserem Blogartikel vom 14.05.2015 nachvollzogen, beziehungsweise über den „Bin ich KMU?-Test“ unter ermittelt werden....