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Energiemanagement

Energieaudit in kommunalen Betrieben

07.05.2015

Kommunale Betriebe - wann müssen sie ein Energieaudit durchführen?

Was ist ein Unternehmen nach nach dem EDL-G?

Im Energiedienstleistungsgesetz EDL-G wird bei dem Begriff Unternehmen (betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen) auf die Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) verwiesen. Hiernach sind Unternehmen jede rechtlich selbständige Einheit, wobei grundsätzlich gilt: entscheidend ist nicht die Rechtsform, sondern, dass die Organisation einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht. Hierzu muss lediglich eine Teilnahme an einem Markt vorliegen, jedoch nicht unbedingt die Absicht, dabei Gewinn zu erzeugen.


Anforderungen an Kommunen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung:


Einrichtungen, die vorwiegend hoheitliche Aufgaben erfüllen, sind von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits ausgenommen.
Bei Beteiligungen durch öffentliche Stellen an wirtschaftlich tätigen Unternehmen von > 25%, ist das Unternehmen (Voraussetzung: organisatorisch selbständige Einheit) automatisch ein Nicht-KMU. Sofern es sich bei der Beteiligung um eine autonome Gebietskörperschaft mit einem Jahreshaushalt von weniger als 10 Mio. € und weniger als 5.000 Einwohnern handelt, ist das Unternehmen erst ab einer Beteiligung von 50% automatisch ein Nicht-KMU. Damit sind diese Unternehmen zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet. Der Umfang des durchzuführenden Energieaudits betrifft das jeweilige Betriebsvermögen der organisatorisch selbständigen Einheit.

Die Kommune selbst bleibt wegen ihrer hoheitlichen Aufgaben von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits ausgenommen.

 

Im  BAFA-Merkblatt für Energieaudits wird der Begriff unter 2.2 folgendermaßen ausgeführt:...

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Energieaudit in Unternehmen und Gewerbe

24.04.2015

Steigende Energiekosten und das wachsende Bewusstsein für nachhaltiges Wirtschaften stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen. Energiemanagement und effizienter Umgang mit Energien spielen im Zuge dessen für Firmen eine zunehmend wichtige Rolle. Mit dem neuen Energiedienstleistungsgesetz EDL-G, das voraussichtlich im Mai 2015 in Kraft tritt, werden große Unternehmen dazu verpflichtet ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 bis spätestens 05.12.2015 durchzuführen oder mit der Einführung eines Energiemanagementsystems gemäß ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS bis Ende des Jahres zu beginnen....

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Von den Besten lernen: Energieffizienz mit EMAS Referenzdokumenten - auch für ISO50001

19.02.2015

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Energieeffizienz - System oder Audit?

11.02.2015

Rechtlicher Hintergrund - das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G

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