Neues Infopaket zu Gewerbeabfall (GewAbfV) für BIHK e.V. erstellt
08.06.2020Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) gilt seit Mitte 2017 und betrifft so gut wie alle Unternehmen. Im Auftrag des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK) e.V. hat die OmniCert ein sehr praxisnahes Informationspaket mit vielen Fallbeispielen und häufig gestellten Fragen für diese Verordnung zusammengestellt.
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt den Umgang mit Abfällen in Unternehmen. Diese branchenübergreifende Verordnung gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und gibt vor, wie Abfälle zu trennen und zu behandeln sind.
Aufgrund der Komplexität der verschiedenen Regelungen und diverser Ausnahmen haben sich die bayerischen IHK-Mitgliedsunternehmen mehr Unterstützung bei der Umsetzung gewünscht. Die Informationen sind oftmals nicht ausreichend und praxisnah erklärt, um die realen Fragestellungen der Unternehmen beantworten zu können.
Die OmniCert hat jetzt mit dem erstellten Infopaket diese Lücken geschlossen und mit vielen Interviews von Unternehmen, Experten und Behörden Antworten aus dem Alltag geliefert.
Im erstellten Infopaket wird den Unternehmen auf anschauliche Art und Weise aufgezeigt, welche Anforderungen seitens der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) erwartet werden und wie diese umgesetzt werden müssen. Anhand zahlreicher Fallbeispiele von Musterunternehmen und einer Liste mit häufig gestellten Fragen können Zusammenhänge besser verstanden und die geforderten Inhalte der Verordnung effektiver auf das eigene Unternehmen angewendet werden.
Aus der Zertifizierungserfahrung der OmniCert heraus stellt es sich als notwendig dar, sich mit der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) auseinanderzusetzen. Mit einer bestehenden Umweltmanagement-Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 erfüllt das betreffende Unternehmen noch nicht automatisch die Anforderungen der Verordnung.
Hier finden Sie das Infopaket auf der Homepage des BIHK