Steigende Energiekosten und das wachsende Bewusstsein für nachhaltiges Wirtschaften stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen. Energiemanagement und effizienter Umgang mit Energien spielen im Zuge dessen für Firmen eine zunehmend wichtige Rolle. Mit dem neuen Energiedienstleistungsgesetz EDL-G, das voraussichtlich im Mai 2015 in Kraft tritt, werden große Unternehmen dazu verpflichtet ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 bis spätestens 05.12.2015 durchzuführen oder mit der Einführung eines Energiemanagementsystems gemäß ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS bis Ende des Jahres zu beginnen....
Das neue Kreislaufwirtschaftspaket, welches im Herbst diesen Jahres vorgestellt werden soll, wird die Ziele für die Kreislaufwirtschaft beibehalten jedoch wird die Umsetzung ambitionierter sein. Umweltkommissar Karmenu Vella erklärte in einem Interview EurActiv gegenüber, dass auf der Produktionsseite auf nachhaltige Produktion geachtet werden muss und spricht hierbei im Prinzip von den Grundsätzen der Cradle to Cradle™-Methodik. ...
Von Donnerstag 12. März bis Sonntag 15. März 2015 war die OmniCert Umweltgutachter GmbH mit einem Informationsstand über Cradle to Cradle TM sowie weiteren Leistungen der Firma bei der Landshuter Umweltmesse vertreten. Die Beteiligung heuer an dieser Veranstaltung mit einem Informationsstand, zwei cradle to cradle TM Impulsvorträgen sowie einem C2C Workshop war für OmniCert als klassischer Dienstleister eine Prämiere....
Unternehmen sind darum bemüht, die eigene Energieeffizienz unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu optimieren. Dazu benötigen Sie exakte branchenspezifische Referenzen, Benchmarks und konkrete Handlungshilfen. Wie das bereits 1993 eingeführte EU Eco-Management and Audit Scheme, kurz EMAS, hier mit seiner 20-jährigen Expertise eine große Hilfestellung bietet, wird im Artikel dargestellt. ...
Rechtlicher Hintergrund - das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G
Am Donnerstag den 05.02.2015 hat der Deutsche Bundestag in einer live übertragenen Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Teilumsetzung der EUEnergieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des Paragraphen 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Bt.Drs. 18/3373, 18/3788) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (Bt.Drs. 18/3934) angenommen. Damit werden Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen sind, dazu verpflichtet, ...